Das kannst du tun, wenn dein Flug annulliert wird

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Wenn du bei diesem Artikel gelandet bist, ist deine Laune vermutlich eher bescheiden. Wahrscheinlich ist deine Vorfreude auf den Urlaub gerade ziemlich gesunken oder er ist gar unverhofft verlängert worden. Mit diesem Artikel versuche ich, deine Tränen zu trocknen und dir zumindest etwas Zuversicht zu geben. Denn wenn dein Flug gestrichen wurde, bist du gar nicht so ohnmächtig, wie es sich im ersten Moment anfühlt. Hier kommt ein Überblick über deine Rechte und welche Schritte du zuerst gehen solltest.

Wie komme ich an meine Destination?

Und plötzlich war das Ticket für den Flug wertlos. Wenn dein Flug gestrichen wird, mag sich das am Anfang zwar so anfühlen, ist aber garantiert nicht der Fall. Denn du hast Anrecht auf die Rückerstattung des Ticketpreises, einen Gutschein für die Strecke oder eine alternative Beförderungsmöglichkeit zu deiner finalen Destination. Diese kann per Bahn, Bus oder mit einer anderen Fluggesellschaft angeboten werden. Der Zeitpunkt für den neuen Abflug oder die Abfahrt muss dann aber der frühestmögliche sein. 

Falls dein Flug im Urlaub spontan auf eine Alternative am nächsten Tag umgebucht wird, muss die Fluglinie für Hotelkosten aufkommen. Organisiert sie dir keine Übernachtung, kannst du die Rechnung für das Hotel später einreichen. Wichtig ist dabei das Stichwort “Schadenminderungspflicht”. Das bedeutet, dass du den Schaden möglichst gering halten und dich im Zweifel etwa für einen Alternativflug entscheiden musst, der noch am selben Tag geht, um Hotelkosten zu vermeiden.

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© Sonja Koller

Wenn du selbst einen Flug buchst, dann hole vorher, wenn möglich, eine schriftliche Einverständniserklärung von der Airline ein. Laut Verbraucherzentrale Hamburg muss die Fluggesellschaft, wenn sie ihrer Verpflichtung nicht nachkommt, dich so früh wie möglich zu dem vereinbarten Ziel bringen und die Mehrkosten für einen neuen Flug bei einer anderen Airline erstatten. Wenn die Fluglinie dieser Verpflichtung nicht nachkommt, was leider gang und gäbe ist, kannst du dich an die söp, die Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr, wenden.

Wie viel Geld steht bei Flugannullierung zu?

Wird dein Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen, hast du nicht nur Anrecht auf eine neue Verbindung, sondern auch auf Ausgleichszahlungen, falls dein Ersatzflug mehr als zwei Stunden vor oder mehr als vier Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit am Zielort ankommt. Damit die EU-Fahrgastrechtverordnung greift, ist es wichtig, dass der Flug innerhalb der EU startet oder landet oder von einer Fluggesellschaft durchgeführt wird, die ihren Sitz in der EU hat. Wenn das der Fall ist, kannst du dein Recht auf Entschädigung geltend machen – und zwar unabhängig davon, wie viel dein Ticket gekostet hat. 

Genauer: Bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern stehen dir 250 Euro zu, bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern sind es 400 Euro und bei einer Flugstrecke von über 3.500 Kilometern 600 Euro. Der Betrag kann aber um die Hälfte gekürzt werden, wenn dir ein Ersatzflug angeboten wird, der bei Flügen unter 1.500 Kilometern weniger als zwei Stunden, bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern weniger als drei Stunden und bei Flügen über 3.500 Kilometern weniger als vier Stunden später ankommt, als ursprünglich vorgesehen.

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© Sonja Koller

Falls die Fluggesellschaft dir keine gleichwertige Alternative gegeben hat oder du diese nicht angenommen hast, ist sie übrigens verpflichtet, den Flugpreis innerhalb von sieben Tagen zurückzuerstatten. Auch dann, wenn du wegen Überbuchung nicht mehr in den Flieger gekommen bist. 

Gibt es Ausnahmen?

Leider gibt es einige Fälle, bei denen dir trotz deutlich verspäteter Ankunft und Mehrkosten keine Entschädigung zusteht. Wahrscheinlich hast du schon mal von den ominösen „außergewöhnlichen Umständen“ gehört. Es gilt als Masche einiger Airlines, auf solche auch dann zu verweisen, wenn sie nicht der Grund der Flugannullierung sind. Deswegen lohnt es sich, zu wissen, dass in der EU gewerkschaftliche Streiks und Unwetter als außergewöhnliche Umstände gelten. Dann nämlich ist nicht die Fluggesellschaft verantwortlich für den Ausfall und muss dementsprechend auch nicht zahlen. Wenn du dir unsicher bist, schau im Schnell-Check bei EUclaim nach, ob du mit einer Entschädigung rechnen kannst. Der Ticketpreis muss dir aber trotzdem rückerstattet werden.

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