Bahnstreik – Diese Rechte hast du bei Zugausfall & Co.

© Anthea Schaap

Vom 24. bis zum 29. Januar 2024 wird die Deutsche Bahn von der Lokführergewerkschaft GDL bestreikt und das wird in ganz Deutschlands zu massiven Problemen führen. Der beste Tipp für solche Streik-Tage ist es, zu Hause zu bleiben. Wenn du zu den Glücklichen gehörst, für die das eine Option ist, erfährst du hier, was du mit deinen Tickets machen kannst. Aber auch wenn du nicht verschiebbare Reisen für die Bahnstreiktage geplant haben solltest, fasse ich dir deine Rechte und Optionen zusammen. Bitte beachte: Viele dieser Regelungen gelten bei jedem Bahnstreik, aber nicht alle. Am besten checkst du vor deinen Reisen zu Streikzeiten, ob die Bahn die Sonderkulanz ausgerufen hat.

So kannst du deine Reise verschieben

Die Bahn hat für den kommenden Streik die Zugbindung bei Tickets des Spar- und Supersparpreises aufgehoben. Das heißt, dass du deine Reise auch nach dem Streik antreten kannst. Dabei ist es egal, ob sich der Routenverlauf ändert. Du kannst auch in einen eigentlich teureren Zug steigen – beispielsweise einen ICE nehmen, obwohl du einen Regio gebucht hattest. Dann müsstest du allerdings ein neues Ticket buchen, das du später über das Servicecenter erstatten lassen kannst. Leider gilt diese Regelung nicht für Buchungen mit dem Deutschland- und andere der günstigen Länder-Tickets. Deine Sitzplatzreservierung kannst du kostenfrei stornieren.

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Es ist auch möglich, deine Reise auf den 22. oder 23. Januar 2024 vorzuverlegen. Diese Sonderregelung gilt auch, wenn du mit dem Deutschlandticket fährst oder ähnliche Ermäßigungen gebucht hast. Auch Fahrten mit internationalen Tickets kannst du früher oder später antreten. Solltest du ein Ticket für einen Nightjet gebucht haben, der wegen des Streiks ausfällt, kannst du auf DB-Züge, die tagsüber fahren, umsteigen. Alle Details zu den Regeln findest du bei der Deutschen Bahn.

So bekommst du dein Geld zurück

Unabhängig vom Streik gibt es klare Regelungen, ab wann dir eine vollständige oder teilweise Erstattung deiner Ticketkosten zusteht. Wenn dein Zug ausfällt, bekommst du dein gesamtes Geld zurück. Solltest du nicht die ganze Strecke gefahren sein, kannst du dir die Kosten der Teilstrecke erstatten lassen. Ab 60 Minuten Verspätung bekommst du 25 Prozent und ab 120 Minuten Verspätung 50 Prozent deines Geldes zurück. Der Erstattungsprozess geht am leichtesten über dein Kundenkonto online oder in der DB-App, ansonsten kannst du das nötige Formular hier herunterladen. Solltest du wegen der Streikankündigung deine Reise nicht antreten wollen, kannst du von der Buchung zurücktreten und bekommst ebenfalls alles erstattet.

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Was tun, wenn du gestrandet bist

Wenn kein Zug mehr fährt und du am Bahnhof gestrandet bist, mache unbedingt Fotos von den Anzeigen sowie Screenshots von der App. Noch besser ist es, dir die Situation von Mitarbeiter*innen der Bahn schriftlich bestätigen zu lassen. Diese können dir auch mitteilen, ob eventuell Fahrten mit Fernbussen oder Sammeltaxis organisiert werden. Das DB-Personal ist auch dein Ansprechpartner, falls du eine Unterkunft buchen musst. Denn sollte kein alternativer Weg gefunden werden, dich zu deinem Ziel zu bringen, muss die DB Kosten für ein Hotel übernehmen. Bewahre auf jeden Fall alle Rechnungen auf!

Solltest du diese Woche mit Zügen unterwegs sein müssen, dann drücken wir dir die Daumen, dass du gut ankommst. Denke aber immer daran, dass die Mitarbeiter*innen an den Zügen und auf den Bahnsteigen keine Schuld an der Situation tragen und ihr Bestes geben, allen Passagier*innen weiterzuhelfen.

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